Helmut, in letzter Zeit war in den Medien häufig die Rede vom Baukindergeld. Was muss ich mir hierunter genau vorstellen?
Das Baukindergeld ist eine echt tolle Sache! Es unterstützt Familien bei einem der größten Wünsche: → das Eigenheim! Einen Anspruch auf Baukindergeld haben Familien mit mindestens einem Kind, welches bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wichtig ist, dass das Kind bzw. die Kinder mit ins Wohneigentum einziehen. Außerdem darf das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen maximal 90.000 Euro bei einem Kind, sowie zusätzliche 15.000 Euro je weiteres Kind, nicht überschreiten.
Stichwort "das zu versteuernde Einkommen": Wie wird es eigentlich berechnet?
Hierfür wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragsstellung ermittelt. Das heißt beispielsweise für einen Antrag auf Baukindergeld im Jahr 2018 wird der Durchschnitt der Einkommen aus den Jahren 2015 sowie 2016 gebildet.
Alles klar, aber wie viel Baukindergeld erhält man überhaupt?
Das ist eine ganze Menge! Und zwar 1200€ pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren in einem maximalen Zeitraum von 10 Jahren. Das bedeutet, man kann einen stolzen Zuschuss von 12000€ pro Kind bekommen.
→ Wie du merkst, eine ordentliche Stange Geld! Übrigens: Für ein Kind, welches nach Antragstellung geboren wird, gibt es kein Baukindergeld.
Wow! Das ist wirklich viel! Und wie genau können unsere Kunden diese Förderung beantragen?
Das ist eigentlich total simpel: Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum gestellt werden. Den Zuschuss können unsere Kunden einfach online im KfW-Zuschussportal beantragen.
Ja perfekt! Nur wie wird das Baukindergeld dann ausbezahlt?
Dies geschieht jährlich. Die KfW überprüft den Antrag und anschließend fließt die erste Zuschussrate auf das Konto des Antragsstellers. Die weiteren Zuschussraten werden dann in den folgenden neun Jahren im selben Monat, wie auch die Erstauszahlung überwiesen.
Das ist ja wirklich kinderleicht ;-)
... machen wir doch ein kleines Rechenbeispiel!